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Teilnahmebedingungen Vereinsförderprogramm
Teilnahmebedingungen für das Ridcon Vereinsförderprogramm
1. Veranstalter
Veranstalter des Vereinsförderprogramms ist die Ridcon GmbH.
2. Teilnahmeberechtigung
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Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Reitvereine mit gültiger Vereinsregister-Nummer. Die Ridcon GmbH prüft die Angabe vor Aufnahme in das Programm. Nicht eingetragene Gemeinschaften, Ställe und Einzelpersonen können kein eigenes Vereinsguthaben aufbauen, jedoch durch Angabe der Ridcon-Vereinsnummer eines teilnehmenden Vereins für diesen sammeln.
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Die Teilnahme ist komplett kostenlos und freiwillig.
3. Funktionsweise & Guthaben-Sammlung
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Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Verein eine individuelle Vereinsnummer.
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Das Guthaben wächst, indem Mitglieder, Einsteller, Freunde oder Unterstützer bei Bestellungen (im Online-Shop, per E-Mail oder am Telefon) die gültige Vereinsnummer angeben.
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Gutgeschrieben werden 3 % des Bestellwertes der bestellten Waren. Versandkosten bleiben unberücksichtigt. Bei Stornierung oder Retoure entfällt die Gutschrift anteilig.
4. Auszahlung & Obergrenze
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Die Auszahlung des gesammelten Guthabens erfolgt jeweils zum Jahresende (Stichtag: 31. Dezember, Auszahlung im darauffolgenden Januar).
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Auszahlungsobergrenze: Das maximale Guthaben, das pro Verein und Kalenderjahr ausgezahlt werden kann, ist auf 10.000,00 EUR begrenzt. Darüber hinausgehende Beträge verfallen oder werden nach Absprache behandelt.
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Die Auszahlung setzt voraus, dass dem Veranstalter eine gültige Bankverbindung des offiziellen Vereinskontos vorliegt.
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Wurde die Ridcon-Vereinsnummer bei einer Bestellung versehentlich nicht angegeben, kann sie innerhalb von 14 Tagen nach Bestelldatum unter info@ridcon.de nachgemeldet werden.
5. Vorbehalt der Änderung oder Beendigung
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Die Ridcon GmbH ist jederzeit berechtigt, das Vereinsförderprogramm ganz oder in Teilen, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen, zu ändern, anzupassen oder vorzeitig zu beenden.
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Ein vorzeitiger Abbruch kann insbesondere dann erfolgen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Programms nicht mehr gewährleistet werden kann.
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Bereits bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß erwirtschaftete und bestätigte Guthaben werden nach Beendigung des Programms im Rahmen der regulären Abrechnung ausgezahlt, es sei denn, es liegt ein Fall von Missbrauch vor. Ansprüchen für die Zukunft kann aus einer Beendigung nicht hergeleitet werden.
6. Missbrauch & Ausschluss
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Bei Verdacht auf Manipulation, Missbrauch (z. B. Angabe falscher Vereinsnummern bei Eigenbestellungen ohne echten Sponsoring-Hintergrund) oder Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Ridcon GmbH das Recht vor, den jeweiligen Verein mit sofortiger Wirkung von dem Programm auszuschließen. Bereits angesammeltes Guthaben verfällt in diesem Fall.
7. Steuern und Verwendung
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Der teilnehmende Verein ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Zuwendungen im Rahmen seiner steuerlichen und satzungsgemäßen Vorgaben (z. B. im Rahmen der Gemeinnützigkeit) korrekt zu verbuchen. Seitens der Ridcon GmbH erfolgt diesbezüglich keine steuerliche Beratung.
8. Sonstiges
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.